Ratgeber · Abrechnungsfrist

Nebenkostenabrechnung zu spät: Die 12-Monats-Frist

§ 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB · Aktualisiert Oktober 2026

Kurz: Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Für das Jahr 2025 ist das der 31.12.2026. Kommt sie später, darf er keine Nachzahlung mehr verlangen; ein Guthaben müssen Sie trotzdem bekommen.

Was gilt

Es zählt der Zugang beim Mieter, nicht das Datum auf dem Schreiben. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat, etwa weil ein Versorger seine Rechnung verspätet gestellt hat; das muss er darlegen.

Was Sie tun können

Notieren Sie das Zugangsdatum, bewahren Sie den Umschlag auf und weisen Sie eine verspätete Nachforderung schriftlich zurück. Sie selbst haben nach Zugang 12 Monate Zeit, Einwendungen zu erheben (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB).

Die Abrechnung kam am 2. Januar. Ist sie zu spät?

Ja, wenn der Abrechnungszeitraum am 31. Dezember des Vorjahres endete. Der Zugang am 2. Januar liegt nach der Frist.

Muss ich ein Guthaben einfordern, wenn die Abrechnung zu spät kommt?

Nein, das Guthaben steht Ihnen unabhängig von der Verspätung zu.

Ihre Abrechnungsfrist prüfen

Laden Sie die Abrechnung hoch, wir zeigen Ihnen in 60 Sekunden, ob diese und alle anderen Positionen in Ordnung sind.

oder

Verarbeitung in der EU · keine Weitergabe · Löschung nach 24 Stunden