Kurz: Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Für das Jahr 2025 ist das der 31.12.2026. Kommt sie später, darf er keine Nachzahlung mehr verlangen; ein Guthaben müssen Sie trotzdem bekommen.
Was gilt
Es zählt der Zugang beim Mieter, nicht das Datum auf dem Schreiben. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat, etwa weil ein Versorger seine Rechnung verspätet gestellt hat; das muss er darlegen.
Was Sie tun können
Notieren Sie das Zugangsdatum, bewahren Sie den Umschlag auf und weisen Sie eine verspätete Nachforderung schriftlich zurück. Sie selbst haben nach Zugang 12 Monate Zeit, Einwendungen zu erheben (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB).
Die Abrechnung kam am 2. Januar. Ist sie zu spät?
Ja, wenn der Abrechnungszeitraum am 31. Dezember des Vorjahres endete. Der Zugang am 2. Januar liegt nach der Frist.
Muss ich ein Guthaben einfordern, wenn die Abrechnung zu spät kommt?
Nein, das Guthaben steht Ihnen unabhängig von der Verspätung zu.